Weiterentwickeltes Konzept zur Darstellung des Fortschritts

Bis Ende 2020 soll der zweite Fortschrittsbericht zum Status-quo in der Anpassung an die Folgen des Klimawandels in Österreich vorliegen. Wie der erzielte Fortschritt und der Trend in der Umsetzung von Anpassungsmaßnahmen erfasst und dargestellt werden soll, zeigt das ist im August 2019 veröffentlichte Konzept.

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Seit 2012 liegt in Österreich eine Strategie zur Anpassung an den Klimawandel vor, die 2017 in aktualisierter Fassung erneut von Bund und Ländern beschlossen wurde. Anpassung an den Klimawandel ist ein kontinuierlicher Prozess, daher ist im Kontext der österreichischen Strategie die regelmäßige Überprüfung des Fortschritts vorgesehen. Ziel ist es, den Stand der Umsetzung in der Anpassung sowohl in den unterschiedlichen Aktivitätsfeldern als auch gesamthaft zu beobachten und zu dokumentieren.

Der erste Fortschrittsbericht zum Status-quo der Anpassung in Österreich wurde bereits 2015 im Ministerrat verabschiedet (BMNT 2015) und von der Landeshauptleutekonferenz bestätigt. Nun soll bis Ende 2020 ein zweiter Bericht aktuelle Entwicklungen und den weiteren Trend der Umsetzung darstellen. Das Konzept für diesen zweiten Fortschrittsbericht ist seit August 2019 veröffentlicht und online verfügbar.

Das weiterentwickelte Konzept baut auf den Erfahrungen aus dem ersten Fortschrittsbericht auf. Darüber hinaus wurden Monitoring-Ansätze anderer europäischer Länder sowie aktuelle Handbücher zum Monitoring in der Anpassung mitberücksichtigt. Um die Kontinuität zu bewahren, wurde der grundlegende Ansatz des ersten Fortschrittsberichts bewusst beibehalten. Demnach versteht sich die Fortschrittsdarstellung − wie im ersten Bericht auch − aus der Zusammenschau zweier Komponenten. Anstelle einer umfangreichen Befragung tritt dieses Mal allerdings eine Workshop-Reihe. Die Einschätzung der Fachleute zum Stand der Umsetzung wird demnach nicht mehr im Rahmen einer schriftlichen Befragung erfolgen, sondern im Zuge mehrerer Themenworkshops.

Das Gesamtbild ergibt sich daher aus zwei „Strängen“:

  • der Bewertung systematisch gesammelter, vergleichbarer, quantitativer und qualitativer Daten zu anpassungsrelevanten Entwicklungen („Schlüsselkriterien“);
  • einem „expert judgement“: einer grundsätzlichen Beurteilung des Umsetzungserfolges in der Anpassung entsprechend einer Einschätzung von Fachleuten (speziell der Umsetzung).

Die Workshops werden in den kommenden Monaten durchgeführt.

Darüber hinaus wird es noch weitere neue Elemente im zweiten Fortschrittsbericht geben:

  • Neben dem Stand der Umsetzung des jeweiligen Aktivitätsfeldes wird es auch eine gesamthafte Darstellung /Gesamtschau des Fortschritts in der Anpassung in Österreich geben. Der Fokus richtet sich dabei auf gemeinsame Aktivitäten von Bund und Ländern, den Anpassungsfortschritt in den Bundesländern sowie themenübergreifende Programme und Initiativen.
  • Good-Practice Beispiele zeigen exemplarisch, welche Aktivitäten in einzelnen Sektoren, Regionen und Gemeinden erfolgreich umgesetzt sind. Sie dienen anderen Akteurinnen und Akteuren als Motivation und Umsetzungshilfe.
  • Bei der Beschreibung der Kriterien werden dort, wo bundesweite Daten fehlen, Fallstudien herangezogen. (SV, Oktober 2019)