Wirtschaftliche Verluste durch klimabedingte Extremereignisse in Europa

Zwischen 1980 und 2019 verursachten klimabedingte Extreme in der EU wirtschaftliche Schäden in Höhe von etwa 446 Milliarden Euro. Die Analyse weiterer Trends ist unter anderem aufgrund der hohen jährlichen Schwankung nicht einfach. Fakt ist, dass klimabedingte Extreme immer häufiger auftreten und in den kommenden Jahren zu noch größeren Verlusten führen werden, wenn keine entsprechenden Klimaschutz- und -anpassungsmaßnahmen umgesetzt werden.

Klimabedingte Gefahren, wie Temperaturextreme, Starkniederschläge und Dürren stellen Risiken für die menschliche Gesundheit dar und können zu erheblichen wirtschaftlichen Verlusten führen. Durch das Monitoring der Auswirkungen dieser Gefahren ist es möglich, politische Entscheidungstragende zu informieren und so sicherzustellen, dass entsprechende Maßnahmen zur Schadensminimierung ergriffen werden.

Statistik zu wirtschaftlichen Schäden durch wetter- und klimabedingten Extremereignissen
Wirtschaftliche Schäden durch wetter- und klimabedingte Extremereignisse in Europa

Die EU Anpassungsstrategie zielt darauf ab, die EU „klimasicher“ zu machen. Sie unterstützt eine fundierte Entscheidungsfindung und die Anpassung an die Folgen des Klimawandels, insbesondere in den besonders betroffenen Sektoren. Die EU ist auch Vertragspartei des UN Sendai Framework for Disaster Risk Reduction (SFDRR - Sendai-Rahmen für die Reduzierung des Katastrophenrisikos), welches die Bewertung von katastrophenbedingten Verlusten sowie der wirtschaftlichen Auswirkungen fordert und zum Ziel hat, diese Verluste bis 2030 zu reduzieren.

Zwischen 1980 und 2019 waren wetter- und klimabedingte Extreme für rund 81 Prozent aller durch Naturgefahren verursachten ökonomischen Verluste in den EU Staaten verantwortlich. Sie beliefen sich auf 446 Milliarden Euro oder durchschnittlich 11,1 Milliarden Euro pro Jahr. Die kumulierten volkswirtschaftlichen Verluste entsprechen fast 3 Prozent des BIP der analysierten Länder.

Es ist jedoch eine relativ kleine Anzahl (3 Prozent) von Einzelereignissen, die für den Großteil (60 Prozent) der wirtschaftlichen Schäden verantwortlich ist. Dies bedeutet auch eine hohe Schwankung von Jahr zu Jahr und die Schwierigkeit, Trends zu erkennen. Zwischen 1980 und 1989 betrugen die durchschnittlichen jährlichen, inflationsbereinigten Schäden etwa 6,6 Milliarden Euro, zwischen 1990 und 1999 12,3 Milliarden Euro, 13,2 Milliarden zwischen 2000 und 2009 sowie 12,5 Milliarden in den Jahren 2010 bis 2019.

Laut Aussage des Weltklimarats werden klimabedingte Extremereignisse global noch häufiger auftreten (IPCC, 2013). Diese können mehrere Sektoren betreffen, Systemausfälle in ganz Europa verursachen und zu noch höheren wirtschaftlichen Verlusten führen (IPCC, 2014). Die zukünftigen Kosten klimabedingter Gefahren hängen jedoch nicht nur von der Häufigkeit und Intensität der Ereignisse ab, sondern auch von anderen Faktoren wie der Bevölkerungszahl und den Vermögenswerten von exponierten Gütern (IPCC, 2014). Es braucht daher einen umfassenden, integrierten Ansatz mit Fokus auf Vorsorge, Einsatzbereitschaft, Bewältigung und Wiederaufbau, um sich erfolgreich an die Risiken anpassen zu können.

Auswirkungen von extremen Wetter- und Klimaereignissen in den EU Mitgliedsstaaten und Großbritannien (1980 – 2019)
Auswirkungen von extremen Wetter- und Klimaereignissen in den EU Mitgliedsstaaten und Großbritannien (1980 – 2019)

Die ökonomischen Auswirkungen klimabedingter Extreme sind von Land zu Land sehr unterschiedlich. In absoluten Zahlen wurden die höchsten wirtschaftlichen Verluste zwischen 1980 und 2019 in Deutschland registriert, gefolgt von Italien und Frankreich. Die höchsten Pro-Kopf-Schäden verzeichnete man in der Schweiz, Luxemburg und Dänemark. Die größten Schäden pro Fläche gab es in Malta, der Schweiz und Luxemburg. Rund 27 Prozent der Gesamtschäden waren versichert, wobei es hier erhebliche Unterschiede zwischen den Ländern gab, von 1 Prozent in Rumänien und Litauen bis zu 60 Prozent in Belgien und Liechtenstein.

Derzeit gibt es noch keinen einheitlichen Mechanismus, mit welchem Länder Verluste an die Europäische Kommission oder die Europäische Umweltagentur melden können. Dies wird ein Schlüsselelement der neuen EU Anpassungsstrategie sein, ebenso wie die Berücksichtigung der Handlungsprioriäten und politischen Ziele des SFDRR. (MO, Juni 2021)