ExtremA 2019 – Policy Brief

Der im Juni 2020 veröffentlichte Bericht ExtremA stellt umfassend den aktuellen Wissensstand über das Auftreten von Extremereignissen alpiner Naturgefahren sowie deren Ursachen und Folgen in Österreich dar. Ein Policy Brief stellt 14 Handlungsempfehlungen vor, die zusammenfassend aus der Synthese der einzelnen Beiträge und unter Einbindung von Expertinnen und Experten entwickelt wurden.

Alpine Naturgefahren waren in Österreich schon immer präsent und können zu einer Bedrohung von Menschen, Umwelt, Sach- und Vermögenswerten führen. ExtremA 2019 hatte zum Ziel, den aktuellen Wissensstand über das Auftreten von Extremereignissen alpiner Naturgefahren sowie deren Ursachen und Folgen für Österreich darzustellen. Mit dem Bericht wurde eine wertvolle Informationsquelle für Entscheidungstragende geschaffen und weiterer Forschungsbedarf aufgezeigt. Im Schwerpunktartikel vom Juni 2020 wurde ExtremA im Detail vorgestellt.

In Ergänzung zum Bericht wurde ein Policy Brief mit 14 Handlungsempfehlungen erarbeitet. Diese wurden aus der Synthese der einzelnen Beiträge und des ExtremA-Symposiums vom November 2019 abgeleitet:

  1.           Ständige Weiterentwicklung des Verständnisses der involvierten Prozesse sowohl für die Naturprozesse als auch für die gesellschaftlichen Komponenten.
  2.           Überprüfung der existierenden Ansätze und Konzepte von Modellierungen hinsichtlich ihrer Anwendbarkeit auf Extremereignisse sowie verbesserte Anwendung von Modellrechnungen in der Praxis.
  3.           Analysen nicht nur der Gefahrenbereiche und der Expositionen gefährdeter Bereiche, sondern auch die Darstellung der potenziellen Konsequenzen im Sinne eines Risikoansatzes.
  4.           Umfassende Verfügbarkeit der relevanten naturräumlichen und gesellschaftlichen Daten in Form von langen und hochwertigen Messreihen und einer sorgfältigen Dokumentation und Inventarisierung von Extremereignissen.
  5.           Dokumentation und Kommunikation der Unsicherheiten und Schwankungsbreiten des vorhandenen Wissens.
  6.           Aufzeigen der Grenzen (technischer) Schutzmaßnahmen und Ausweisung des Restrisikos auf Grundlage von Überlastfällen.
  7.           Anpassung der Raumplanung an die Verschiebung von Frequenz-Magnituden-Beziehungen zyklischer Prozesse, die durch den kontinuierlichen Wandel in unserer Umwelt und Gesellschaft verursacht sind.
  8.           Regelmäßige Aktualisierungen von baulichen/technische Maßnahmen und entsprechenden Normen und Schwellenwerten entsprechend des technischen Fortschritts und der Herausforderungen durch den Globalen Wandel.
  9.           Ausweitung und Optimierung von Monitoring- und Frühwarnsystemen zur Minimierung des lokalen Risikos vor allem für Objekte inklusive kritischer Infrastrukturen und potenziell betroffenen Personen.
  10.         Bewusstseinsbildung und Eigenverantwortung, die von der Wahrnehmung von Warnungen bis zum Bewusstsein von Handlungskonsequenzen und Kenntnis der unterschiedlichen Handlungsoptionen reicht.
  11.         Kommunikation, Koordination und Zusammenarbeit zwischen unterschiedlichen Akteurinnen und Akteuren, die Entwicklung von Strategien auf politischer/institutioneller Ebene, der Erhalt ehrenamtlicher Strukturen sowie grenzüberschreitende Zusammenarbeit, aber auch die Einbindung der spontanen Hilfsbereiten.
  12.         Gegebenenfalls Optimierung der Strategien des Risikotransfers.
  13.         Verstärktes integratives, ganzheitliches (Vulnerabilität, Resilienz, Schadenspotential), kontinuierliches und präventives Risikomanagement in Ergänzung zum bereits etablierten anlassbezogenen Umgang.
  14.         Integration von „Extremen“ und „Risiken“ in alle Politikfelder, basierend auf einer adäquaten Wissensaufbereitung für Entscheidungsträger*innen.

Die 14 Handlungsempfehlungen bilden einen umfassenden Rahmen und adressieren die Forschung, die Verwaltung und die Politik. Mit der Berücksichtigung der Empfehlungen kann ein wesentlicher Beitrag dazu geleistet werden, um die wirkungsvolle Vorsorge und das hohe Schutzniveau gegenüber Naturgefahren auch zukünftig in Österreich aufrecht zu erhalten. (MB, September 2020)