ClimMig: Migration durch Klimawandel braucht entsprechende Rahmenbedingungen

Durch den Klimawandel werden künftig extreme Wetter- und Naturereignisse an Zahl und zerstörerischer Stärke zunehmen und damit auch die Zahl von so genannten "Klimaflüchtlingen." Derzeit bieten rechtliche und institutionelle Rahmenbedingungen nur unzureichend Schutz für Personen, die gezwungen sind, ihre Heimat zu verlassen.

Die Auswirkungen des Klimawandels können insbesondere in Verbindung mit anderen Gründen zu Migration führen. Naturkatastrophen, Extremwetterereignisse, Dürren und fehlendes Trinkwasser veranlassen bereits heute in vielen Teilen der Welt Menschen zur Flucht aus ihren Lebensräumen. Schätzungen gehen davon aus, dass in den kommenden Jahrzehnten hunderte von Millionen Menschen vor den Folgen des Klimawandels auf der Flucht sein werden. Klimawandelbezogene Migration wurde speziell in der südlichen Hemisphäre lange Zeit fast ausschließlich als „fehlende Anpassung angesehen. Es wird jedoch zunehmend anerkannt, dass Migration auch ein Teil von Anpassungsstrategien ist.

Im Jahr 2013 erregte eine Familie aus dem Pazifikinselstaat Kiribati Aufsehen, die unter Berufung auf die UN-Flüchtlingskonvention darum kämpfte, offiziell als Klimaflüchtling in Neuseeland anerkannt zu werden. Das Insel-Archipel Kiribati ragt nur wenige Meter aus dem Waser und ist durch den steigenden Meeresspiegel bedroht. Der Antrag wurde mit der Begründung abgelehnt, dass die UN-Flüchtlingskonvention Personen Schutz biete, die etwa auf Grund von Rasse, Religion, Nationalität oder Überzeugung verfolgt würden. "Jemand, der ein besseres Leben sucht, indem er den empfundenen Folgen des Klimawandels entflieht, ist keine Person, auf die die Konvention zutrifft."

Das bereits im Jahr 2011 gestartete und vom Klima- und Energiefonds geförderte Projekt ClimMig (Klimawandelinduzierte Migration und der Bedarf an neuen normativen und institutionellen Rahmenwerken) befasst sich mit den rechtlichen, normativen und institutionellen Rahmenbedingungen für MigrantInnen, die entweder durch Umweltereignisse gezwungen werden zu fliehen, oder die migrieren, um sich veränderten Umweltbedingungen anzupassen. Ausgangspunkt war die Annahme, dass die vorhandenen Rahmenbedingen für klimawandel-bezogene Migration als unzureichend eingeschätzt werden. Der oben erwähnte Fall aus 2013 unterstreicht diese Annahme.

Im Fokus des Projektes stand die Frage, welche Rahmenbedingungen benötigt werden, um diesen rechtlichen Schutz zu gewährleisten. Basierend auf einer umfassenden Literaturrecherche wurden  internationale rechtliche, normative und institutionelle Rahmenbedingungen analysiert und zwar hinsichtlich beider Aspekte, der Migration als „Überlebensstrategie“ und der Migration als „Anpassungsmaßnahme“.

Eine Übersicht diesbezüglicher Standards in der EU und in Österreich wurde erstellt und anhand von sechs Fallstudien beleuchtet. Die Fallstudien beziehen sich auf  Drittländer (Albanien, Bhutan, Burkino Faso, Mosambik, Nicaragua, Samoa), die von den Auswirkungen des Klimawandels betroffen sind und zu denen die EU und Österreich beispielsweise durch die Entwicklungszusammenarbeit Beziehungen haben. Die Fallstudien illustrieren auch welche Rahmenbedingungen auf EU und auf österreichischer Ebene relevant sind  und welche Rolle die EU und Österreich im Kontext der Fallbespiele einnehmen.

Aufbauend auf den Erkenntnissen der Analyse und Fallbeispiele wurden Empfehlungen für EntscheidungsträgerInnen auf EU- und Österreichischer-Ebene formuliert.

Ergebnisse

Im Zuge des Forschungsprojektes hat sich herausgestellt, dass ein Mangel an quantitativen Daten zu umweltbezogener Migration besteht. Trotz dieses Mangels an Daten zeigten die Fallstudien, dass Menschen bzw. Menschengruppen, die überwiegend von der Landwirtschaft abhängig sind, sehr verwundbar hinsichtlich Umweltveränderungen sind.

Auch wenn Szenarien ein nützliches Werkzeug darstellen, um mögliche/bestehende Migrationsmuster zu illustrieren, so hindert oft die Multi-Kausalität (vielfältige Ursachen) von umweltbezogener Migration die Zuweisung von Szenarien zu bestimmten Ländern (insbesondere in Bezug auf Bewegungen, die nicht auf größere Umweltkatastrophen zurückgehen).

Hinsichtlich Displacement (deplatziert oder heimatlos) schienen – soweit Daten vorhanden waren – interne Bewegungen (also innerhalb eines Landes) zu überwiegen. Es war kaum möglich, Migration explizit als Anpassungsstrategie zu identifizieren, obwohl Migration in den meisten Ländern eine allgemeine „Coping Strategy“ gegen schlechte bzw. sich verschlechternde Lebensbedingungen darstellte.

Die EU ist ein Hauptfördergeber, wenn es um Entwicklungszusammenarbeit oder humanitäre Hilfe geht. Allerdings verhindern EU Migrationspolitiken Immigration in die EU – obwohl interregionale Mobilität bzw. Arbeitsmigration wohl eine effektive Strategie darstellen würde, um Verwundbarkeiten zu reduzieren. (Juli, 2014)

Weiterführende Informationen:

Projektleitung:

Dr. Margit Ammer
Ludwig Boltzmann Gesellschaft - Institut für Menschenrechte, bim.lbg.ac.at

Email: margit.ammer@univie.ac.atmonika.mayrhofer@univie.ac.at

Projektlaufzeit:

2011-2014

Projektwebseite:

http://www.humanrights.at/climmig/