Klimawirkungs- und Vulnerabilitätsanalysen als Basis für erfolgreiche Anpassung
Der Klimawandel bringt große Herausforderungen mit sich. Wo besonders hoher Anpassungsbedarf besteht, ist jedoch oft nicht klar. Klimawirkungs- und Vulnerabilitätsanalysen sind dabei das geeignete Instrument für Entscheidungstragende in der Politik und zur Ableitung von Anpassungsmaßnahmen. Das Umweltbundesamt Deutschland hat dazu einen Leitfaden herausgegeben.
Der Alpenraum ist besonders stark von den Folgen des Klimawandels betroffen. Starkniederschläge, Trockenperioden, Murenabgänge, Veränderungen in der Pflanzen- und Tierwelt, Hitzewellen, etc. sind bereits heute deutlich spürbar und verstärken sich zunehmend. Der Klimawandel wirkt dabei nicht nur auf Ökosysteme sondern gleichermaßen auch auf die Gesellschaft und den Wirtschaftsraum. Proaktives Handeln ist gefordert, die Auswirkungen sind jedoch von Region zu Region unterschiedlich. Um notwendigen Handlungsbedarf zu erkennen und zu priorisieren, ist eine Identifikation besonders betroffener Regionen bzw. Sektoren im Vorfeld entscheidend. Ein geeignetes Werkzeug hierfür sind Klimawirkungs- und Vulnerabilitätsanalysen. Sie unterstützen die Ableitung von Anpassungsmaßnahmen, dienen aber auch der Entscheidungsvorbereitung auf politischer Ebene.
Eine wertvolle Hilfestellung für die Durchführung von Klimawirkungs- und Vulnerabilitätsanalysen wurde im Februar 2017 vom Umweltbundesamt Deutschland veröffentlicht. Im „Leitfaden für Klimawirkungs- und Vulnerabilitätsanalysen“ wird beschrieben, wie diese konzipiert, vorbereitet und schließlich durchgeführt werden können. Die Empfehlungen reichen von der Einbindung von Fachakteurinnen und Fachakteuren, über die Konkretisierung des methodischen Rahmens bis hin zur Festlegung von Szenarien und Sensitivitäten (hier: das „Reaktionsmaß“ eines Systems). Detailliert beschrieben wird die schrittweise Durchführung einer Klimawirkungs- und Vulnerabilitätsanalyse (siehe Abbildung 1). In manchen Fällen ist eine Klima- und Klimawirkungsforschung (1) inkl. Klimawirkungsbewertung (2) ausreichend. In anderen Fällen ist der Durchlauf des gesamten Prozesses (1) und (2) inkl. Bewertung der Anpassungskapazität (3) und der Vulnerabilität (4) sinnvoll.
Der Fokus kann dabei sektorenspezifisch, d.h. auf bestimmte Handlungsfelder ausgerichtet, oder sektorenübergreifend gelegt werden. Nicht nur fachlich-objektive Argumente finden Platz, sondern - wo fachliche Begründungen an Grenzen stoßen - ebenso wertebasierte Urteile. Schlussendlich muss auch der zeitliche Bezug berücksichtigt werden: Nicht nur das Klima, sondern auch die Sensitivität sowie die sozioökonomischen Charakteristika eines Systems, wie Bevölkerungszusammensetzung und Landnutzung, verändern sich im Laufe der Zeit.
Die Vulnerabilität (= Verletzlichkeit) eines Systems gegenüber dem Klimawandel ergibt sich aus dem Ausmaß der Klimawirkung auf das System, vermindert um die Anpassungskapazität des Systems. „An den Klimawandel anpassen“ bedeutet dabei aber nicht nur potentielle Schäden zu mindern, sondern auch Chancen zu nutzen. Eine intensive Einbindung von Forschungs- und Bildungseinrichtungen, Landes- und Bundesbehörden sowie von Fördergebern in die Analysen und in die Bewertung erhöht die Akzeptanz der Ergebnisse und somit auch die Wahrscheinlichkeit der Umsetzung von konkreten Maßnahmen und wird dringend empfohlen. (Juni 2017)