GAP-Strategieplan für Österreich
Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) ist einer der wesentlichen Pfeiler der EU. Der nationale Strategieplan zur Umsetzung der GAP für die Jahre 2023 bis 2027 wurde fristgerecht Ende Dezember 2021 der Europäischen Kommission zur Genehmigung übermittelt. Er bildet das zentrale Element für die Weiterentwicklung der österreichischen Landwirtschaft und hat enorme Bedeutung für den ländlichen Raum.
Die GAP ist als umfangreiches Steuerungs- und Finanzierungsinstrument von grundlegender Bedeutung für die Land- und Forstwirtschaft sowie für den ländlichen Raum. Das Regelwerk zur GAP wird alle sieben Jahre überarbeitet. Die EU verfolgt mit der neuen GAP nach 2020 neun Ziele, unter anderem will sie verstärkt einen Beitrag zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel sowie zu nachhaltiger Energie (Ziel 4) leisten. Auch der Schutz der Biodiversität, die Verbesserung von Ökosystemdienstleistungen und die Erhaltung von Lebensräumen und Landschaften nehmen eine höhere Bedeutung ein.
Schwerpunkte im österreichischen GAP-Strategieplan sind die Erhaltung einer flächendeckenden Landwirtschaft durch weitgehend stabile Direktzahlungen (1. Säule), die Abgeltung verstärkter Umweltambitionen, mehr Tierwohl, den Fortbestand kleinstrukturierter bäuerlicher Familienbetriebe sowie den Biolandbau. Das Agrarumweltprogramm soll ausgebaut und das Budget um über 25 Prozent erhöht werden. 15 der 19 neuen Agrarumweltprogramm-Maßnahmen sollen Verbesserungen für die biologische Vielfalt bringen. Mehr als 40 Prozent der EU-Mittel sind für klimarelevante Maßnahmen vorgesehen.
Die Grundlage für den Strategieplan bilden eine Analyse der Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken (SWOT-Analyse), die entlang der neun spezifischen GAP-Ziele (sowie eines Querschnittsziels) erstellt wurde. Daran anschließend wurde eine Bedarfsanalyse durchgeführt. Auf Basis der identifizierten Bedarfe und einer Priorisierung wurden 100 Interventionen (bisher als Maßnahmen bezeichnet) abgeleitet. Sechs der insgesamt 45 identifizierten Bedarfe wurden dem Ziel 4 zugeordnet. Etliche weitere Bedarfe haben einen Bezug zum Klima bzw. zum Ziel 4. Alle sechs dieser Klimabedarfe wurden mit hoher Priorität eingestuft.
Mit Anpassung befasst sich insbesondere Bedarf 14 – Erhöhung der Widerstandsfähigkeit und Anpassung an den Klimawandel – Bezüge zur Anpassung finden sich in weiteren Bedarfen wie z.B. beim Bedarf 23 – Sicherung der genetischen Vielfalt in der Land- und Forstwirtschaft.
Bei der Bewertung der Bedarfe wird Anpassung an die Folgen des Klimawandels als eine der wesentlichsten Herausforderungen für die Land- und Forstwirtschaft und den gesamten ländlichen Raum bezeichnet, da die negativen Auswirkungen zunehmen und hohe Schäden verursachen. Durch die bereits spürbaren Auswirkungen wird von einer erhöhten Bereitschaft zur Anpassung ausgegangen. Es wird darauf hingewiesen, dass sich durch unbekannte Langzeiteffekte, hohe Planungsunsicherheit sowie fehlende Information bzw. fehlendes Wissen die Umsetzung schwer gestaltet. Als möglicher Nachteil für die Anpassung werden die kleineren Betriebsstrukturen Österreichs angesprochen, mit dem Hinweis, dass Anpassungsmaßnahmen für kleinere Betriebe wirtschaftlich nicht tragbar sein könnten. Als Zielzustand wird die Erhöhung der Widerstandsfähigkeit und der Anpassung an den Klimawandel sowohl in der Land- und Forstwirtschaft als auch im ländlichen Raum angeführt. Für die Umsetzung werden naturnahe Lösungen zum Erhalt bzw. zur Verbesserung intakter Ökosysteme, guter Bodenfruchtbarkeit, einer optimierten Wasserversorgung und -qualität, der Ausgleichsfunktion des Waldes sowie der hohen Diversität und Züchtung von lokal angepassten Sorten als essentiell bezeichnet, um auch in Zukunft die nationale Nahrungsmittel- und Rohstoffproduktion sowie die Bereitstellung von Ökosystemdienstleistungen langfristig sichern zu können.
Für die Umsetzung von Klimaschutz und Klimawandelanpassung auf Landwirtschaftsflächen und zur Förderung einer klimafreundlichen Tierhaltung werden die freiwilligen Interventionen (Maßnahmen) des österreichischen Agrarumweltprogramms ÖPUL das zentrale Instrument darstellen. Im Rahmen der Direktzahlungen sollen insbesondere die Öko-Regelungen, die neben der Weidehaltung auch die möglichst lange Begrünung von Acker- und Dauerkulturflächen unterstützen, zum Klimaschutz und zur Klimawandelanpassung beitragen. Im Bereich Wasserwirtschaft werden Maßnahmen zum Schutz vor Hochwasser und Bewässerungsmaßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels angesprochen.
Im Bereich Forstwirtschaft sollen Maßnahmen für die Entwicklung von Waldlebensräumen und zum Schutz vor Naturgefahren als auch zur Reduktion von Waldschäden durch abiotische und biotische Schadfaktoren unterstützt werden. Ziel ist damit, naturnahe, widerstandsfähige an den Klimawandel und dynamisch angepasste Waldbestände zu gewährleisten sowie die natürliche Regenerationsfähigkeit der Wälder zu begünstigen.
Für die Sensibilisierung und Bewusstseinsbildung als Voraussetzung zur erfolgreichen Umsetzung von Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsmaßnahmen werden im Rahmen des GAP-Strategieplans entsprechende Angebote für Landwirtinnen und Landwirte sowie Personen im ländlichen Raum unterstützt.
Der über 1.200 Seiten umfassende Strategieplan wurde nach zweieinhalb Jahren intensiver Verhandlungen Ende 2021 an die Europäische Kommission übermittelt. Die Erstellung wurde von einem Beteiligungsprozess begleitet. Für das Inkrafttreten des nationalen Strategieplans ist die Zustimmung der EU-Kommission notwendig. Nach Einreichung des Dokuments Ende Dezember 2021 hat die Kommission sechs Monate Zeit, diese Zustimmung zu geben oder Änderungen einzufordern (MB, Februar 2022).