Biodiversitäts-Strategie Österreich 2020+
Die Vielfalt erhalten – Lebensqualität und Wohlstand für uns und zukünftige Generationen sichern! Mit diesem Leitspruch wurde die Biodiversitäts-Strategie 2020+ in den letzten eineinhalb Jahren unter Federführung des Ministeriums für ein lebenswertes Österreich entwickelt und im Dezember 2014 der Öffentlichkeit vorgestellt.
Österreich zählt aufgrund seiner klimatischen und geographischen Verhältnisse – vom Hochgebirge bis zur pannonischen Steppe - zu den artenreichsten Ländern in Mitteleuropa. Einen Beitrag zur Erhaltung der Biodiversität leistet u.a. die in Österreich zum Teil kleinräumige, regional angepasste Landwirtschaft. Gefördert wird dies durch zahlreiche Programme und Projekte. In einzelnen Bereichen konnten so schon Erfolge und eine Abschwächung des Artenrückgangs verzeichnet werden. Dennoch ist der Bestand zahlreicher Arten und Lebensräume in Österreich weiterhin gefährdet.
Derzeit sind 33 der in Österreich vorkommenden Biotoptypen von der vollständigen Vernichtung bedroht, weitere 246 von insgesamt 488 Biotoptypen werden als gefährdet bzw. stark gefährdet eingestuft. Die Roten Listen zeigen, dass bei den Säugetieren in Österreich 37% gefährdet sind, bei Vögeln 36%, Kriechtieren 64%, Lurchen und Fischen je 60%. 40% der heimischen Farn- und Blütenpflanzenarten waren bereits vor rd. 15 Jahren gefährdet.
Bis eine Trendwende zum Erhalt der biologischen Vielfalt in Österreich erreicht ist, besteht noch viel Handlungsbedarf. Dazu braucht es eine breite Unterstützung von unterschiedlichsten AkteurInnen. Die von Bund, Ländern und relevanten Stakeholdern gemeinsam entwickelte Biodiversitäts-Strategie Österreich 2020+ stellt Ziele und Maßnahmen vor, die in den nächsten fünf Jahren im Vordergrund stehen werden.
Weg zur Biodiversitäts-Strategie
Das BMLFUW startete 2012 gemeinsam mit den Bundesländern und dem Umweltbundesamt die Entwicklung der Biodiversitäts-Strategie. Im Zuge von sieben Workshops waren zahlreiche für den Bereich Biodiversität relevante Stakeholder (NGOs, Sozialpartner, Interessensvertretungen, Wissenschaft, GrundbesitzerInnen etc.) und EntscheidungsträgerInnen (Bund, Länder und Gemeinden) in die Entwicklung der Strategie eingebunden. Der Prozess dauerte eineinhalb Jahre, bis im August 2014 die Nationale Biodiversitäts-Kommission der Strategie zustimmte. Im Oktober 2014 wurde sie von der österreichischen Bundesregierung zur Kenntnis genommen.
Mit der Biodiversitäts-Strategie Österreich 2020+ setzt Österreich Artikel 6 der Biodiversitätskonvention – also des internationalen Übereinkommens über die biologische Vielfalt – um. Bei der Erstellung der Strategie wurden zahlreiche rechtliche und politische Rahmenbedingungen berücksichtigt, sowohl auf europäischer (z.B. Übereinkommen über die biologische Vielfalt, FFH- und VS-Richtlinie oder EU-Biodiversitätsstrategie) als auch auf nationaler (Naturschutzrecht, Nationalpark-Strategie, Wasserrecht, Forstrecht etc.) und internationaler Ebene (z.B. Ramsar-, Berner- oder Bonner Konvention etc.).
Ziele und Eckpunkte der Strategie
Mit der Strategie soll verstärkt Bewusstsein für den Erhalt sowie eine nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt geschaffen werden. In vielen Bereichen ist hierfür eine Vertiefung des Wissens über den Zustand und die (Ökosystem-)Leistungen der biologischen Vielfalt notwendig. Dies bietet zum einen eine Grundlage für geeignete (Schutz-)Maßnahmen und zum anderen für die Betonung der gesellschaftlichen und ökonomischen Bedeutung der Biodiversität.
Die "Biodiversitäts-Strategie Österreich 2020+" setzt sich aus fünf Handlungsfeldern zusammen:
- Biodiversität kennen und anerkennen
- Biodiversität nachhaltig nutzen
- Biodiversitätsbelastungen reduzieren
- Biodiversität erhalten und entwickeln
- Biodiversität weltweit sichern
Zu jedem dieser 5 Handlungsfelder wurden Ziele formuliert und Maßnahmen zur Zielerreichung definiert. Insgesamt enthält die Strategie 12 Ziele und über 140 Maßnahmen. Um den Umsetzungsfortschritt evaluieren zu können, werden in der Strategie für jedes Ziel einige Evaluierungsparameter angegeben. Die Auflistung von UmsetzungsakteurInnen sowie weiterer AkteurInnen zeigt, wer für die Erreichung der Ziele Handlungsschritte setzen sollte.
Zu den Zielen wurden neben qualitativen auch einige quantitative Unterziele formuliert. So ist unter anderem vorgesehen, dass auf 2 % der Fläche Österreichs eine natürliche Entwicklung stattfindet. 15 % der verschlechterten Ökosysteme sollen bis 2020 verbessert bzw. wiederhergestellt sein. Der Erhaltungszustand soll bei 36 % der Lebensräume und bei 17 % der Arten der FFH-Richtlinie bis zum Jahr 2020 (im Vergleich zum Artikel 17 Bericht 2007) verbessert werden. Bei den FFH-Fischarten und Gewässer-Lebensraumtypen ist eine Verbesserung des Erhaltungszustands um 50 % bzw. 100 % geplant. Qualitative Ziele sind beispielsweise die Integration der Biodiversitätsziele in die Tourismuspolitiken und Leitbilder oder der Ausbau der Kooperationen zwischen Tourismus und Naturschutz. Ein wichtiges Ziel ist, dass die Kenntnisse über die Biologie und Ökologie von Arten und Lebensräumen sowie über Taxonomie bis 2020+ weiter ausgebaut werden.
Diese und die vielen weiteren (Unter-)Ziele der Biodiversitäts-Strategie sollen größtenteils bis 2020 umgesetzt werden. (April, 2015)
Weiterführende Informationen