Ausbringung gebietsfremder Arten in der freien Natur ab 2022 verboten
Ab 1. Jänner 2022 dürfen in Niederösterreich nur mehr heimische Gehölze in der freien Natur gepflanzt werden, um mögliche negative Auswirkungen von gebietsfremden Arten zu verhindern. Für Behörden, Planende, ausschreibende Stellen und Baumschulen stehen nun ein Leitfaden sowie eine Artenliste als Hilfestellung zur Verfügung.
Das Land Niederösterreich untersagt per Gesetz ab 1.1.2022 das Ausbringen gebietsfremder Arten in der freien Natur. Unter „gebietsfremden Arten“ werden dabei alle nicht-einheimischen Arten aufgefasst. Als „heimische Arten“ gelten Pflanzen, die im jeweils betrachteten Gebiet bereits vor Beginn der Neuzeit (1492) aufgetreten sind. Das NÖ Naturschutzgesetz 2000 definiert des Weiteren „freie Natur“ als jene Bereiche, die nicht als innerstädtisch/innerörtlich zu klassifizieren sind. Ausnahmen sind möglich, beispielsweise wenn ein gezielter Anbau in der Land- oder Forstwirtschaft im Fokus steht.
Das Ziel dieses Verbotes ist die Sicherung der ökologischen Funktionstüchtigkeit von Lebensräumen. Es geht um eine Förderung der natürlicher Vielfalt und des Artenreichtums. Die Natur in ihrer „ursprünglichen“ Ausprägung, wie vor der Durchführung diverser Flurbereinigungsmaßnahmen, soll erhalten, gepflegt und wiederhergestellt werden. Das Verbot ersetzt die bisherige Bewilligungspflicht.
Gebietsfremde Arten können Veränderungen innerhalb eines Ökosystems verursachen. Hier ist unter anderem auch die Einschränkung der Anpassungsfähigkeit an klimawandelbedingte Veränderungen hervorzuheben. Besonders davon betroffen sind Klone gebietsfremder Arten, die ein eingeschränktes innerartliches genetisches Spektrum und somit eine geringere genetische Anpassungsfähigkeit aufweisen. Auch die Überschneidungen von Blühzeiträumen gebietseigener und fremder Arten können zu Kreuzungen und somit zum Verlust von lokal angepassten Genotypen führen. Des weiteren ziehen unterschiedliche Zeitpunkte von Blattaustrieb, Blüte und Frucht zum Teil negative Auswirkungen auf die Tierwelt mit sich und beeinflussen beispielsweise die Entwicklung von Insekten negativ.
Das Land NÖ hat als Hilfestellung für Behörden, Planende, ausschreibende Stellen und Baumschulen einen Leitfaden für die praxistaugliche Anwendung des NÖ Naturschutzgesetzes 2000 veröffentlicht. Darin definiert sind Vorkommensgebiete gebietseigener Pflanzen je nach naturräumlicher Abgrenzung (Böhmische Masse, Pannonische Flach- und Hügelländer, Alpenvorland und Alpen). In Zukunft dürfen nur noch Gehölze mit eindeutiger, nachvollziehbarer Herkunft gepflanzt werden. Der Leitfaden unterstützt nicht nur bei laufenden Ausschreibungen und Projekten sondern soll auch eine zeitgerechte Vorbereitung vor Inkrafttreten der gesetzlichen Bestimmungen ermöglichen. (MO, Oktober 2018)