Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf des 3. NGP

Ziel des Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplans (NGP) ist es, den langfristigen Schutz und die nachhaltige Nutzung von Wasser zu fördern und die Gewässerökologie deutlich zu verbessern. Zum Entwurf des 3. NGP, erstellt vom BMLRT in Zusammenarbeit mit den Ländern, können bis zum 23. September 2021 Stellungnahmen abgegeben werden.

Foto Wörther See

In Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und des nationalen Wasserrechtsgesetzes (WRG) wurde nach 2009 und 2015 am 22. März 2021 der Entwurf des dritten Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplans (NGP 2021) veröffentlicht. Ziele des dritten NGP sind die Erhaltung und Wiederherstellung funktionsfähiger Gewässersysteme und die Förderung einer nachhaltigen Nutzung der Ressource Wasser. Darüber hinaus werden die Fortschritte der bisherigen Maßnahmenplanungen der letzten beiden Gewässerbewirtschaftungspläne zur Erfüllung ihrer Umweltziele bewertet.

Im Rahmen der Erstellung des dritten NGP-Entwurfs wurde eine Strategische Umweltprüfung (SUP) gemäß § 55m (Beteiligung der Öffentlichkeit) und 55n WRG idgF. (Umweltprüfung für andere wasserwirtschaftliche Pläne) durchgeführt. Aufgabe der SUP ist zu prüfen, ob und gegebenenfalls inwieweit sich die Maßnahmensetzung des NGP 2021 voraussichtlich erheblich positiv oder negativ auf einen oder mehrere Umweltbereiche auswirkt.

Inhalte des NGP 2021

Der nationale Gewässerbewirtschaftungsplan beinhaltet als wasserwirtschaftliche Rahmenplanung insbesondere eine allgemeine Beschreibung der Oberflächengewässer und Grundwasserkörper, die signifikanten Belastungen und anthropogenen Einwirkungen auf ihren Zustand, die Ergebnisse der Überwachungsprogramme sowie die Maßnahmenprogramme und die geplanten Umsetzungsmaßnahmen zur Erreichung seiner festgelegten Umweltziele. Im Bewirtschaftungsplan werden darüber hinaus die Auswirkungen des Klimawandels auf die Wasserwirtschaft und im Zusammenhang damit auch die Frage der Wasserknappheit behandelt. Weiters wird die Abstimmung mit dem zweiten Hochwasserrisikomanagementplan, der parallel zum Gewässerbewirtschaftungsplan erstellt wurde, beschrieben.

Kernstück des NGP 2021 sind die geplanten Maßnahmenprogramme und Umsetzungsmaßnahmen zur Erreichung des guten Zustands in allen Wasserkörpern (beziehungsweise des guten Potentials in erheblich veränderten Oberflächengewässern) bis zum Ende des Planungszyklus im Dezember 2027. Der Bewirtschaftungsplan übernimmt eine Einschätzung, inwieweit mit grundlegenden Maßnahmen die Zielerreichung sichergestellt werden kann, oder ob ergänzende Maßnahmen oder Vorsorgemaßnahmen notwendig sind. Den Umweltzielen werden potentielle Belastungen gegenübergestellt und konkrete Maßnahmen vorgeschlagen.

Die Umsetzung der grundlegenden Maßnahmen sind jedenfalls zu erfüllende Mindestanforderungen, um die Umweltqualitätsziele in den Wasserkörpern zu erreichen. Dies sind vor allem Begrenzungen von Wasserentnahmen, Genehmigungen von Vorhaben, Bewilligungspflicht für (signifikante) Belastungsquellen sowie deren regelmäßige Überprüfung. Es sind aber auch Maßnahmen zur Verhinderung der Einleitung von Schadstoffen, insbesondere der direkten Einleitung in das Grundwasser, Emissionsbegrenzungen und Verbote bestimmter Tätigkeiten. Darüber hinaus handelt es sich um Bewirtschaftungsanordnungen, Ge- und Verbote, Maßnahmen zur Störfallvermeidung und Beseitigung von Auswirkungen sowie Überwachungsmechanismen.

Ergänzende Maßnahmen oder Vorsorgemaßnahmen werden in Bezug auf synthetische und nicht synthetische Schadstoffe, die aus Punktquellen oder diffusen Quellen stammen, vorgesehen, um zur Erhaltung und Herstellung eines guten chemischen Zustands beizutragen. Zur Erhaltung und Herstellung eines guten ökologischen Zustands sowie eines guten ökologischen Potenzials sieht der NGP 2021 unter anderem Maßnahmen zur Reduktion von Schadstoffeinträgen, organischen Verschmutzung und Nährstoffen, zur Verminderung hydromorphologischer Belastungen durch Wasserentnahmen, Schwall und Sunk, zur Reduzierung morphologischer Veränderungen und Aufstau, zur Beseitigung von Wanderhindernissen, zur Reduktion von Eingriffen in den Feststoffhaushalt oder fischereiliche Maßnahmen vor.

Zur Erhaltung und Herstellung eines guten chemischen und guten mengenmäßigen Zustandes in Grundwasserkörpern werden vor allem Maßnahmen zur Verminderung der Schadstoffeinbringung, gegen die Übernutzung und zum Schutz von Gebieten mit Wasserentnahmen getroffen. Darüber hinaus setzt der NGP Anreize für einen nachhaltigen und effizienten Umgang mit den Wasserressourcen.

Unter Maßnahmen zur Förderung der wasserwirtschaftlichen Entwicklung subsummiert der Bewirtschaftungsplan den Schutz von Grundwasservorkommen für die Trinkwasserversorgung im Speziellen vor Einwirkungen durch den Sand- und Kiesabbau sowie den Schutz ökologisch wertvoller Gewässerstrecken unter zusätzlicher Nutzung der Wasserkraft für die Stromerzeugung.

Auswirkungen des Klimawandels

Die geplanten Maßnahmenprogramme des NGP 2021 weisen enge Schnittstellen zu den Handlungsempfehlungen der Österreichischen Strategie zur Anpassung an den Klimawandel auf. In der Tabelle sind die Maßnahmenprogramme und die jeweils entsprechenden Handlungsempfehlungen aus der Österreichischen Anpassungsstrategie abgebildet.

Maßnahmenprogramme des NGP 2021

Handlungsempfehlung für das Aktivitätsfeld Wasserhaushalt und Wasserwirtschaft

Maßnahmen zur Erhaltung und Herstellung eines guten chemischen ökologischen Zustands in Bezug auf synthetische und nicht-synthetische Schadstoffe

Erreichung und Sicherung des guten ökologischen und chemischen Zustands von Gewässern (inkl. Grundwasser)

Forcierung der Bewirtschaftung der Wasserressourcen bei Niederwasser

Maßnahmen zur Erhaltung und Herstellung eines guten ökologischen Zustandes sowie eines guten ökologischen Potenzials

Erreichung und Sicherung des guten ökologischen und chemischen Zustands von Gewässern (inkl. Grundwasser)

Forcierung der Bewirtschaftung der Wasserressourcen bei Niederwasser

Maßnahmen zur Erhaltung und Herstellung eines guten chemischen und eines guten mengenmäßigen Zustandes in Grundwasserkörpern

Zukünftige Gewährleistung der Wasserversorgung

Erreichung und Sicherung des guten ökologischen und chemischen Zustands von Gewässern (inkl. Grundwasser)

Intensivierung der wasserwirtschaftlichen Planung der Grundwasservorkommen

Schutz von Gebieten mit Wasserentnahmen

Zukünftige Gewährleistung der Wasserversorgung

Intensivierung der wasserwirtschaftlichen Planung der Grundwasservorkommen

Anreize für einen nachhaltigen und effizienten Umgang mit der Ressource Wasser

Bewusster Umgang mit der Ressource Wasser

Maßnahmen zur Förderung der wasserwirtschaftlichen Entwicklung

Zukünftige Gewährleistung der Wasserversorgung

Erreichung und Sicherung des guten ökologischen und chemischen Zustands von Gewässern (inkl. Grundwasser)

Installierung von Nutzwassermanagement-Instrumenten

Datenerhebungen zum NGP (z.B. WISA)

Analyse bestehender Daten und Forcierung weiterer Datenerhebungen zur Ressource Wasser

 

Tabelle: Maßnahmenprogramme des NGP und Handlungsempfehlungen der Österreichischen Strategie zur Anpassung an den Klimawandel für das Aktivitätsfeld Wasserhaushalt und Wasserwirtschaft (Quelle: BMLRT, Nationaler Gewässerbewirtschaftungsplan 2021, Umweltbericht im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung gem. RL 2001/42/EG, Entwurf)

Darüber hinaus widmet der Bewirtschaftungsplan dem Thema Wasserknappheit und Trockenheit ein eigenes Kapitel und inkludiert folgende Maßnahmen gegen Wasserknappheit:

  1. Erstellung regionaler/überregionaler Wasserversorgungskonzepte zur Sicherstellung der Wasserversorgung
  2. Vernetzung von Versorgungseinheiten
  3. Prognose-Tool für frühzeitige Planung und Anpassung
  4. Preisgestaltung für Wasserverbrauch
  5. Instandhaltung von Versorgungsanlagen zur Reduzierung von Wasserverlusten
  6. Leitlinien für die landwirtschaftliche Bewässerung
  7. Monitoringsysteme
  8. Beratung landwirtschaftlicher Betriebe in Hinblick auf die Anpassung an die Klimaveränderungen
  9. wassersparende Bewässerungstechnik
  10. Management des Wasserbedarfs verbunden mit dem Anbau von Kulturen
  11. Genehmigungen unter Berücksichtigung von Wasserknappheit
  12. Intensivierung der hydrografischen Überwachungsprogramme
  13. Ziel: Datenverfügbarkeit in Bezug auf die tatsächlichen Wasserentnahmemengen
  14. Wasserrückhaltemaßnahmen zur Erhöhung des Grundwasserdargebots

Mit den Maßnahmenprogrammen des NGP 2021 werden die Handlungsempfehlungen der Österreichischen Strategie zur Anpassung an den Klimawandel im Aktivitätsfeld Wasserwirtschaft umgesetzt. So erhöhen beispielsweise Maßnahmen zur Verbesserung des ökologischen Zustands der Gewässer die Widerstandsfähigkeit gegenüber den Auswirkungen des Klimawandels. Nachhaltiger und effizienter Umgang mit der Ressource Wasser gewinnt in Hinblick auf den guten mengenmäßigen Zustand aller Grundwasserkörper an Bedeutung. Maßnahmen des natürlichen Wasserrückhaltes können zur ökologischen Verbesserung genauso beitragen wie zur Minderung von Hochwasserabflüssen kleinräumiger Starkniederschläge und zur Verbesserung der Grundwasserneubildung. (IK, April 2021)