Europäisches Klimagesetz verpflichtet zur Anpassung

Mit 30. Juni 2021 verabschiedeten das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union das Europäische Klimagesetz. Die Anpassung an den Klimawandel wird darin explizit als ein Schlüsselfaktor hervorgehoben. Ziel ist, die Anpassung an die nachteiligen Auswirkungen der Klimaänderung zu verbessern. Um den Fortschritt in der Anpassung sicherzustellen, soll die Kommission die Fortschritte regelmäßig bewerten. Dabei greift sie auf die bereitgestellten Informationen der Mitgliedstaaten zurück.

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