Integration von Klimawandel und Biodiversität in UVP und SUP
Die Europäische Kommission veröffentlichte am 4. April 2013 zwei Leitfäden zur Integration von Klimawandel und den Verlust an Biodiversität in die Strategische Umweltprüfung und in die Umweltverträglichkeitsprüfung. Die Leitfäden sind zur Anwendung für Behörden, die Politik, PlanerInnen, SUP-PraktikerInnen und andere StakeholderInnen in der gesamten EU konzipiert.
Die Generaldirektion Umwelt der Europäischen Kommission (DG ENV) veröffentlichte am 4. April 2013 zwei Leitfäden zur Integration von Klimawandel und den Verlust an Biodiversität in die Strategische Umweltprüfung (SUP) und in die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP).
Das Prinzip der Verfahren (SUP und UVP) ist es sicherzustellen, dass Pläne, Programme oder Projekte, die voraussichtlich erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt nach sich ziehen, vor deren Genehmigung einer Umweltprüfung unterzogen werden. Dabei werden die Schutzgüter gemäß UVP- und SUP-Richtlinie betrachtet (z. B. Mensch, Tiere, Pflanzen, Lebensräume, Luft, Klima). Klimawandel wurde bisher in der Praxis der Umweltprüfungen auf UVP- oder SUP-Ebene nicht mit einbezogen, hingegen Biodiversität im Rahmen der Schutzgutbetrachtung für Tiere, Pflanzen und Lebensräume sehr wohl. Die Leitfäden sollen Hilfestellung geben und zeigen, wie diese beiden relevanten Themen in SUP als auch UVP-Verfahren sowohl im Rahmen des Verfahrensprozesses als auch inhaltlich aufgenommen werden können.
Dabei wird unter anderem – auch anhand von Beispielen – dargestellt, wie in einzelnen Prozessschritten vorgegangen werden kann, die wesentlichen Schlüsselfragen zum Klimawandel zu integrieren. Die Auswirkungen des Klimawandels auf das Projekt/den Plan/das Programm oder Auswirkungen des Projekts/des Plans/des Programms auf den Klimawandel und die Biodiversität sind zu betrachten. Im Anhang des Leitfadens werden Daten-, Rechtsquellen sowie Institutionen und methodische Zugänge zur Integration von Klimawandel und Biodiversität bereitgestellt.