Ragweed-Gesetz beschlossen

Seit Jahren breitet sich die invasive Art Ragweed (Ambrosia artemisiifolia) vor allem im Osten Österreichs massiv aus. Ragweed zählt zu den stärksten Allergieauslösern und ist auch ein bedeutendes Unkraut in vielen landwirtschaftlichen Kulturen. Das Burgenland hat als erstes Bundesland im Juli 2021 ein Gesetz zur Bekämpfung von Ragweed beschlossen.

Foto Ragweed

Der Klimawandel, globalisierter Handels- und Reiseverkehr und veränderte Landnutzung führen zur Ausbreitung bisher in Europa nicht heimischer Pflanzen- und Tierarten, die einerseits diverse gesundheitliche Folgen für die Bevölkerung haben und auch zu Ernteverlusten in der Landwirtschaft führen. Besonders Ragweed, auch bekannt als beifußblättriges Traubenkraut oder Ambrosia artemisiifolia, steht auf Grund seiner raschen Ausbreitung insbesondere im Osten Österreichs und der stark allergieauslösenden Pollen im Fokus der Aufmerksamkeit. Die einjährige Pflanze blüht Mitte August bis Ende September und kann bis zu einer Milliarde Pollen pro Pflanze produzieren. Damit verlängert sich die Pollensaison bis in den Herbst hinein.

Um die weitere Ausbreitung zu verhindern, noch nicht betroffene Bereiche zu schützen und den Bestand zu reduzieren, braucht es effektive Gegenmaßnahmen. Dazu hat das Burgenland Anfang Juli als erstes Bundesland ein Ragweed-Bekämpfungsgesetz beschlossen. Beim Amt der Burgenländischen Landesregierung wurde eine zentrale Melde-Koordinierungsstelle eingerichtet. Ergänzend dazu werden zur Unterstützung der Koordinierungsstelle Bezirks-Ragweed-Verantwortliche, örtliche Ragweed-Verantwortliche aus den Gemeinden oder aus Natur- bzw. Feldschutzorganisationen ernannt..

Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken sowie Verfügungsberechtigte sind durch das Gesetz verpflichtet, ein Grundstück durch aktive Maßnahmen so zu pflegen, dass dieses frei von Ragweed gehalten und eine Weiterverbreitung von Samen möglichst verhindert wird.

Ragweed-Funde werden damit künftig zentral erfasst und überprüft. Auch die innerhalb einer gewissen Frist zu setzenden Maßnahmen werden dokumentiert.

Nähere Informationen zu Ragweed und zu Bekämpfungsmaßnahmen finden sich im Handbuch „Praxis-Tipps zur Ragweed Bekämpfung“. Das Handbuch richte sich an Landwirtinnen und Landwirte, Gemeinden, Personen, die für die Weg- und Straßenerhaltung zuständig sind, als auch an Privatpersonen.

Nach vier Jahren ist eine Evaluierung des Gesetzes hinsichtlich der Wirksamkeit bei der Bekämpfung des Ragweed vorgesehen. (MB, September 2021)