Klimawandelanpassung und EU-Taxonomie
Es ist für alle Unternehmen sinnvoll, sich mit möglichen negativen Auswirkungen des Klimawandels, den Klimarisiken, auseinander zu setzen. Verpflichtend ist eine Klimarisikoanalyse für Unternehmen, die für bestimmte Wirtschaftstätigkeiten Taxonomiekonformität gemäß der EU-Taxonomieverordnung erreichen wollen. Darunter fallen Unternehmen, die ab dem Geschäftsjahr 2024 nach der Corporate Sustainibility Reporting Directive berichten müssen. Sie brauchen eine robuste Klimarisiko- und Vulnerabilitätsbewertung.
Das Vorgehen für eine Klimarisikoanalyse kann auch für andere Unternehmen, egal wie groß und aus welcher Branche, als Anleitung für eine Reflexion zu möglichen aktuellen und zukünftigen Klimarisiken verwendet werden. Dabei werden zum einen physische Risiken, wie Dürre, Hitze, Starkregen, Überschwemmungen oder Waldbrände untersucht. Andererseits werden auch sogenannte transitorische Risiken behandelt. Darunter fallen etwa rechtliche Vorgaben wie strengere technische Regelungen. Aus Basis einer Klimarisikoanalyse können dann z.B. Anpassungsmaßnahmen abgeleitet werden.
Wichtig ist dabei, darauf zu achten, dass Maßnahmen, die für z.B. Klimawandelanpassung gesetzt werden, keine negativen Auswirkungen auf andere Umweltbereiche oder soziale Bereiche haben.