Klimawandelanpassung und EU-Taxonomie

Es ist für alle Unternehmen sinnvoll, sich mit möglichen negativen Auswirkungen des Klimawandels, den Klimarisiken, auseinander zu setzen. Verpflichtend ist eine Klimarisikoanalyse für Unternehmen, die für bestimmte Wirtschaftstätigkeiten Taxonomiekonformität gemäß der EU-Taxonomieverordnung erreichen wollen. Darunter fallen Unternehmen, die ab dem Geschäftsjahr 2024 nach der Corporate Sustainibility Reporting Directive berichten müssen. Sie brauchen eine robuste Klimarisiko- und Vulnerabilitätsbewertung.

Das Vorgehen für eine Klimarisikoanalyse kann auch für andere Unternehmen, egal wie groß und aus welcher Branche, als Anleitung für eine Reflexion zu möglichen aktuellen und zukünftigen Klimarisiken verwendet werden. Dabei werden zum einen physische Risiken, wie Dürre, Hitze, Starkregen, Überschwemmungen oder Waldbrände untersucht. Andererseits werden auch sogenannte transitorische Risiken behandelt. Darunter fallen etwa rechtliche Vorgaben wie strengere technische Regelungen. Aus Basis einer Klimarisikoanalyse können dann z.B. Anpassungsmaßnahmen abgeleitet werden.

Wichtig ist dabei, darauf zu achten, dass Maßnahmen, die für z.B. Klimawandelanpassung gesetzt werden, keine negativen Auswirkungen auf andere Umweltbereiche oder soziale Bereiche haben. 

Rechtliche Basis und Standards

Hier  finden Sie Links zu den Verordnungen der Europäischen Kommission zur Taxonomie und zu ISO Standards zu Klimawandelanpassung.

Klimarisikoanalyse in der EU-Taxonomie

Handreichung dafür gibt der erste österreichische Leitfaden zur Durchführung einer robusten Klimarisiko- und Vulnerabilitätsanalyse nach EU-Taxonomie.

Green Finance

Privates Kapital und öffentliche Mittel sollen vermehrt in umwelt-und klimafreundliche Aktivitäten fließen. Eine Webseite des österreichischen Klimaministeriums informiert. 

Hilfreiche Materialien/ Tools

Hier finden Sie Links zu weiterführenden Informationen und unterstützenden Materialien für die EU-Taxonomie sowie verwandten Themenbereichen.