Klimaanpassung ist Teil des Raumordnungsgesetzes in NÖ
In der aktuellen Novelle des NÖ Raumordnungsgesetzes von 2014 wurde erstmals festgelegt, dass die Belange der Klimawandelanpassung bei der Planung von Flächenwidmungen zu berücksichtigen sind. Ein wichtiger Fortschritt für ein klimafittes Österreich, auch wenn die konkrete Umsetzung noch abzuwarten bleibt.
Die Anpassung an den Klimawandel hängt eng mit der Raumplanung zusammen. Welche Hanglagen, Flussauen und Grünflächen dürfen in Zukunft bebaut werden und unter welchen Auflagen? Welche Flächen dürfen eventuell nicht versiegelt werden, damit sich im Falle von Starkregen keine lokalen Hochwässer bilden? In diesen Fragen ist das Raumordnungsgesetz ein zentraler und einflussreicher Hebel auf Landesebene, um die Weichen in Richtung klimafittes Österreich zu stellen.
Es ist deshalb ein wichtiger Fortschritt, dass die Novelle des NÖ Raumordnungsgesetzes von 2014 nun ausdrücklich auch Klimawandelanpassung als ein Ziel benennt, das bei der örtlichen Flächenwidmung berücksichtigt werden muss. Es bleibt nun abzuwarten, wie sowohl die Planungsbüros als auch die zuständigen Landesbehörden mit dieser neuen Auflage umgehen, wie sie also in der Praxis vor Ort konkret umgesetzt wird.
In jedem Fall ist die gesetzliche Verankerung der Klimawandelanpassung in der NÖ Raumordnung ein wichtiger Schritt für die Umsetzung der Ziele aus der österreichischen Strategie zur Anpassung an den Klimawandel und des dazugehörigen Aktionsplans. Im aktuellen Fortschrittsbericht (wie berichtet im Newsletter 49) werden die Interessenskonflikte um Flächen an mehreren Stellen als eine zentrale Herausforderung für die Erreichung der österreichischen Anpassungsziele benannt. Deshalb könnte der Weg in Zukunft Niederösterreichs auch für andere Bundesländer vorbildhaft werden. (DB, Oktober 2021)