Maßnahmenpaket für Land- und Forstwirtschaft
Die Landwirtschaft ist unmittelbar von Klima, Witterung und Wetter abhängig und zählt zu den massiv von den Folgen des Klimawandels betroffenen Bereichen. Hitze und Trockenheit, Spätfrost oder Unwetter haben in den vergangenen Jahren wiederholt zu erheblichen Schäden und Ertragseinbußen geführt. Um Abhilfe zu schaffen, hat der Ministerrat am 23. Mai ein umfangreiches Maßnahmenpaket für die Land- und Forstwirtschaft beschlossen.
Wie kaum ein anderer Sektor hängt die Landwirtschaft von klimatischen Einflüssen ab. Kritische Faktoren, wie Hitze- und Trockenstress, neue oder verstärkt auftretende Schadorganismen inklusive invasiver Pflanzen, das möglicherweise vermehrte Auftreten von extremen Wetterereignissen, aber auch Konflikte um die Wassernutzung gehören zu den großen Herausforderungen im Bereich Landwirtschaft. Den meisten noch gut in Erinnerung sind die schweren Frostschäden vor allem aus den Jahren 2016 und 2017.
Um den Auswirkungen der Folgen des Klimawandels entgegenzuwirken, hat der Ministerrat am 23. Mai ein umfangreiches Maßnahmenpaket beschlossen. Die Maßnahmen gliedern sich in Sofortmaßnahmen und langfristige Unterstützung und tragen zur Umsetzung der österreichischen Strategie zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels in den Aktivitätsfeldern Land- und Forstwirtschaft bei.
Kurzfristige Maßnahmen sind danach ausgerichtet, aktuelle Schäden durch die anhaltende Trockenheit und den dadurch begünstigten Schädlingsbefall abzufedern. Dazu wurden beispielsweise im Rahmen des ÖPUL-Programms Möglichkeiten ausgeschöpft, um Ertragsausfälle durch den Rüsselkäfer im Zuckerrübenanbau durch den Nachbau alternativer Kulturen wie z.B. Mais abzufedern. Durch die kurzfristige und befristete Vereinfachung zur Schadholzlagerung werden Forstwirte unterstützt, Schadholz schneller aus dem Wald zu entfernen und aufarbeiten zu können.
Um die eigenverantwortliche Risikovorsorge landwirtschaftlicher Betriebe zu forcieren, wurden zwei Maßnahmen in die Wege geleitet: Die Einführung einer steuerlichen Risikoausgleichsrücklage und die Vereinheitlichung und Senkung der Versicherungssteuer bei allen landwirtschaftlichen Elementarrisikoversicherungen. (MB, Juni 2018)