KLAR! geht in die Verlängerung
Mehr als ein Jahr schon arbeiten 20 KLAR!-Regionen an der Umsetzung ihrer Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel. Alle Regionen, die sich in der Umsetzungsphase befinden und die ihre Gemeinden weiterhin klimafit machen wollen, können sich ab sofort für eine weitere Förderperiode bewerben. Ein neuer Leitfaden klärt die Details für die Einreichung.
In der KLAR!-Weiterführungsphase (Phase 3) liegt der Fokus verstärkt bei Sektor-übergreifenden Aktivitäten, um unerwünschte Wechselwirkungen bei der Umsetzung von Anpassungsmaßnahmen zu verhindern. Beispielsweise sind die Regionen aufgerufen, bei forstwirtschaftlichen Themen die Jagd nicht außer Acht zu lassen oder beim Thema Bewässerung ökologische und wasserwirtschaftliche Aspekte miteinander zu verknüpfen. Die KLAR!-Regionen sollen dabei etwaige, ggf. zukünftige, Nutzungskonflikte aktiv adressieren.
Ein weiteres Ziel der neuen Förderperiode ist, die bisher aufgebauten Strukturen, Kontakte und Aktivitäten weiterzuführen und in den Regionen zu verankern. Um das zu ermöglichen, sieht die Programmstruktur für Phase 3 vor, sowohl bisherige Schwerpunkte einer Region weiter zu vertiefen als auch neue Themenbereiche anzugehen. Mit drei Jahren Laufzeit − statt zwei wie in Phase 2 − können sich die KLAR!-Managerinnen und -Manager auch auf längerfristige Maßnahmen konzentrieren und bisherige Aktivitäten verstetigen.
Neben Bewusstseinsbildung und Vernetzung von regionalen Akteurinnen und Akteuren sollen die KLAR!-Regionen auch sichtbare Maßnahmen in ihrer Region umsetzen. Um dies zu ermöglichen, steht für die kommende Periode ein größeres Budget zur Verfügung. Je nach Regionsgröße und Einwohnerzahl erhält eine förderfähige Region bis zu 200.000 Euro Unterstützung vom Klima- und Energiefonds.
Eine weitere gute Nachricht ist, dass bestehende KLAR!-Regionen weiter wachsen können. Mit dem Start der Weiterführungsphase können KLAR!-Regionen neue, angrenzende Gemeinden aufnehmen.
Wie bei den ersten beiden Phasen beurteilt eine internationale Jury aus Expertinnen und Experten der Klimawandelanpassung die Qualität der Konzepte und Maßnahmen und entscheidet, welche Regionen für die Weiterführung ausgewählt werden. Einreichberechtigt sind alle Regionen, die sich aktuell in Phase 2 befinden. Die Einreichung ist bis 31. Jänner 2020, 12 Uhr möglich.
Informationen zum KLAR!-Programm
Das Förderprogramm „KLAR! – Klimawandel-Anpassungsmodellregionen“ unterstützt österreichische Regionen dabei, regionale Bedrohungen durch den Klimawandel zu erkennen, sich an die Folgen anzupassen und so den Wohlstand im ländlichen Raum abzusichern.
Mit Hilfe dieses bereits jetzt sehr erfolgreichen Programmes, das vom Klima- und Energiefonds in Kooperation mit dem BMNT entwickelt wurde, erstellen 44 KLAR!-Modellregionen aus ganz Österreich ihr maßgeschneidertes Anpassungskonzept und setzen dieses in weiterer Folge um.
Seit dem Frühjahr 2018 implementieren die ersten Regionen die geplanten Maßnahmen. Mit diesem Förderprogramm ist Österreich europaweit Vorreiter in der regionalen Klimawandelanpassung und verbindet einen Bottom-up-Ansatz mit den Zielen der nationalen Strategie. (AS, Oktober 2019)