Gute Anpassung
In der Planung von Anpassungsmaßnahmen ist es wesentlich, mögliche Wechselwirkungen auf andere Bereiche mitzudenken um Fehlanpassung zu vermeiden.
Fehlanpassung vs. gute Anpassung
Bei der Planung von Anpassungsmaßnahmen ist es ratsam, diese im Hinblick auf ihre Wirkung unter die Lupe zu nehmen. Genauer betrachtet, können sich einige Maßnahmen, die der Anpassung dienen, negativ auf andere Bereiche oder wesentliche Ziele (z. B. Klimaschutz, Schutz der Biodiversität etc.) auswirken und in dem Fall eine Fehlanpassung sein. Unter Fehlanpassung fallen auch Maßnahmen, welche mehr Schaden bringen als Verbesserung bewirken oder die Verwundbarkeit gegenüber dem Klimawandel erhöhen, anstatt diese zu reduzieren.
Wechselwirkungen mitdenken
So ist es bei der Planung von Anpassungsmaßnahmen wesentlich, mögliche Wechselwirkungen auf andere Bereiche mitzudenken. Klimaschutzziele sowie ökologische, ökonomische und soziale Aspekte sollten berücksichtigt werden. Vor allem in Bereichen wie Bauen und Wohnen oder im Energiebereich steht eine Vielzahl von Anpassungsmaßnahmen in direktem Zusammenhang mit dem Klimaschutz. Hier ist besondere Aufmerksamkeit geboten.
Bei der Bewertung von Anpassungsmaßnahmen ist der Bezug zur regionalen Situation stets wesentlich. Je nach regionalen Gegebenheiten kann eine Maßnahme in einer Region gut, in einer anderen Region weniger gut geeignet sein.
Gute Anpassung kann man weitgehend gewährleisten, wenn die folgenden Kriterien erfüllt sind:
Kriterien guter Anpassung
Anpassungsmaßnahmen
- entsprechen den Prinzipien der Nachhaltigen Entwicklung und achten darauf, dass sie den Bedürfnissen der heutigen Generation entsprechen, ohne die Möglichkeiten künftiger zu gefährden, ihre eigenen Bedürfnisse zu befriedigen und ihren Lebensstil zu wählen.
- reduzieren die Betroffenheit durch die Folgen des Klimawandels kurz- und langfristig oder nutzen mögliche Chancen und sind wirksam.
- verlagern die Betroffenheit durch die Auswirkungen des Klimawandels nicht in benachbarte/andere Regionen, z. B. durch Hochwasserschutzbauten im Oberlauf.
- führen weder direkt noch indirekt zu einer Erhöhung der Treibhausgasemissionen und erschweren weder die Durchführung noch die Wirksamkeit von Klimaschutzmaßnahmen. Weiters wird die Wirkung von CO2-Senken (Kohlenstoffaufnahme und -speicherung z. B. in Wäldern, Mooren) nicht vermindert.
- haben keine nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt. Maßnahmen sind ökologisch verträglich und führen nicht zu einer Beeinträchtigung von Ökosystemleistungen (z. B. Schutzwirkung des Waldes, Wasserspeicherkapazität von Ökosystemen, …) oder der Biodiversität sowie z. B. zu einer höheren Schadstoffbelastung des Bodens oder der Luft.
- denken soziale Aspekte mit. Maßnahmen belasten verwundbare soziale Gruppen (z. B. einkommensschwache Schichten, alte Menschen, Kinder, Kranke…) nicht überproportional.
- finden Akzeptanz in der Bevölkerung und alle betroffenen Akteur:innen sind eingebunden.
Darüber ist es wünschenswert, weitere Kriterien zu berücksichtigen:
Anpassungsmaßnahmen
haben über ihr eigentliches Ziel hinaus weitere positive Effekte auf Umwelt und/oder Gesellschaft und verringern Konflikte um die Nutzung von natürlichen Ressourcen.
berücksichtigen und nutzen positive Wechselwirkungen mit anderen Bereichen/Sektoren. Z. B. hat der Schutz vor Erosion positive Effekte auf Landwirtschaft, Straßen und Abwasserentsorgungsinfrastruktur,…
weisen eine gewisse Flexibilität auf, d. h. können nötigenfalls (mit relativ geringen Kosten) nachgesteuert, modifiziert oder optimiert werden.
Handbuch gute Anpassung
In einem Handbuch des deutschen Umweltbundesamtes werden Kriterien zur Bewertung von Anpassungsmaßnahmen und gelungene Praxisbeispiele vorgestellt (mehr lesen)