Zusammensetzung des Einsatzstabs und Aufgabenprofil der Stabsmitglieder

StabsmitgliedAufgabenprofil
Einsatzleiter:in
  • Bürgermeister:in als Gesamtverantwortliche:r
  • die Gemeinde wird zur Kommunikationsdrehscheibe (Dreh- und Angelpunkt), hier laufen alle formellen und informellen Fäden zusammen; 
  • der:die Einsatzleiter:in hat die Gesamtverantwortung für den Einsatz;
  • muss ständig persönlich oder über eine Vertretung erreichbar sein.
Leiter:in der Stabsarbeit
  • z. B. Vize-Bürgermeister:in, Amtsleiter:in, für Katastrophenschutz zuständiger Gemeinderat, Person mit Feuerwehr-Hintergrund
  • hält Einsatzleier:in (=Bürgermeister:in) den Rücken frei;
  • ist die Vertretung des:der Einsatzleiter:in;
  • stimmt sich mit Einsatzleiter:in zu den Tätigkeiten der Einsatzleitung ab;
  • organisiert Einsatz (Festlegung Arbeitsweise, Verantwortlichkeiten, Informationsfluss etc.);
  • organisiert nach Bedarf zusätzliche Fachleute;
  • arbeitet eng mit Person 2 „Lagebild“ und Person 3 „Einsatzplanung und -durchführung“ zusammen;
  • kann von Person 3 „Einsatzplanung und -durchführung“ vertreten werden.
Person 1 „Personal“ (S1)
  • z. B. Personalverantwortliche:r
  • organisiert die Hilfskräfte;
  • erstellt eine Übersicht und aktualisiert den Stand über die zur Verfügung stehenden Hilfskräfte und fordert diese an;
  • überlegt sich die Bildung von Reserven und plant die Ablösen;
  • plant die Unterbringung von Hilfskräften; 
  • erstellt und aktualisiert laufend den Dienstplan für alle Mitglieder der Einsatzleitung inkl. Ablösen.
Person 2 „Lagebild“ (S2)
  • z. B. Mitarbeiter:in des Bauamts
  • stellt die Lage fest – über Meldungen und Erkundungen;
  • holt externe Informationen ein z.B. Wetterdaten, Pegelstände, Straßensperren, etc.;
  • zeigt die Lage anhand einer Karte;
  • dokumentiert und zeigt, wo Einsätze stattgefunden haben;
  • beurteilt die Gefahren und Schäden;
  • beurteilt die allgemeine Lage.
Person 3 „Einsatzplanung und -durchführung“ (S3)
  • z. B. Mitarbeiter:in mit Feuerwehr-Hintergrund
  • beurteilt die Gesamtlage der Krise;
  • plant die Durchführung von Einsätzen;
  • arbeitet Aufträge aus;
  • fasst einzelne erledigte Aufträge zusammen;
  • führt Einsatztagebuch;
  • vertritt den/die Leiter:in der Stabsarbeit.
Person 4 „Versorgung“ (S4)
  • z. B. Bauhofleiter:in
  • führt Übersicht über Geräte;
  • kümmert sich um Nachschub und Instandsetzung;
  • stellt Unterkünfte für evakuierte Personen bereit;
  • organsiert Fremdleistungen (z.B. Transporte, Spezialgeräte, Verbrauchsmaterial);
  • verwaltet und führt Abrechnung;
  • kümmert sich um medizinische und sanitäre Betreuung;
  • organsiert psychosoziale Betreuung und Notfallseelsorge.
Person 5: Öffentlichkeitsarbeit und Informationsmanagement (S5)
  • z. B. Pressesprecher:in 
  • Festlegung von Regeln für die Kommunikation;
  • Benutzung aller zur Verfügung stehenden Informationskanäle;
  • beobachtet und betreut die sozialen Medien;
  • Aufbereitung von Informationen für Hotlines;
  • Verbreitung von Nachrichten über Radio, Fernsehen oder soziale Medien;
  • in der Krisensituation: Lautsprecherdurchsagen, Flugblätter, Aushänge bei der Gemeinde und Feuerwehr sowie anderen Hilfsdiensten;
  • Information über persönliche Kontakte, wenn notwendig. Im Krisenfall braucht die Bevölkerung aktuelle Informationen. Im Krisenfall können jedoch Stromversorgung oder Nachrichtenübermittlung ausfallen;
  • konkrete Ansprechperson für Anfragen von Journalist:innen;
  • aktive Information z.B. Presseaussendungen und Pressekonferenzen;
  • Pressebeobachtung;
  • Vermittlung von Interviewpartner:innen;
  • Foto- und Videodokumentation.

    Tipp: Kommunikationshoheit gegenüber Medien behalten. Diese gezielt mit Informationen versorgen und zu Einsatzorten geleiten!

Person 6 „Meldesammelstelle“ (S6)
  • z. B. Bürger:inneninfo
  • kümmert sich darum, dass es funktionierende Kommunikationstechnik gibt (Festnetz, Handynetz, Fax, Kanäle und Frequenzen für Sprechfunk);
  • betreut Melder (inkl. Fahrzeuge);
  • richtet Meldeköpfe ein;
  • stellt die interne Kommunikation sicher;
  • sammelt alle eingehenden und ausgehenden Befehle, Meldungen, etc.;
  • führt alle Einsatzunterlagen zur Einsatzdokumentation zusammen.
 

Institutionen und Personen, die womöglich eingebunden werden sollten:

  • Feuerwehr
  • Betriebsfeuerwehren
  • Rettungsdienste (Rotes Kreuz, Arbeiter-Samariter-Bund, Johanniter-Unfallhilfe, Malteser Hospitaldienst, Grünes Kreuz, etc.) 
  • Psychosoziale Akutteams
  • Spezielle Rettungsdienste: Bergrettung, Höhlenrettung, Wasserrettung, österreichische Rettungshundebrigade
  • Gemeindearzt oder -ärztin
  • Polizei
  • Sonstige Hilfsdienste in der Gemeinde
  • Betriebe, die mit gefährlichen Gütern arbeiten
  • Betriebe oder Einzelpersonen z.B. für die Zurverfügungstellung von schweren Maschinen wie Baggern, Unterkünfte für evakuierte Personen etc. 
  • Wasserverband (Abwasserverband, Trinkwasserverband)
  • Energieversorger
  • Wildbach- und Lawinenverbauung
  • Bundeswasserbauverwaltung
  • Bundeswasserstraßenverwaltung (viadonau)
  • Landesforstdienste
  • ASFINAG (Autobahnen und Schnellstraßen)
  • Landesstraßenverwaltung
  • ÖBB (Österreichische Bundesbahnen)
  • Bundesheer: Ein Assistenzansuchen an das Bundesheer ist erst dann zulässig, wenn eine weitere Abwendung der Gefahr für das Leben oder die Gesundheit der Bevölkerung ohne Mitwirkung des Bundesheeres nicht möglich ist und die zivilen Ressourcen bereits vollständig ausgeschöpft sind. Die Gemeinde kann diese Assistenzanforderung über die Landesregierung anfordern.
  • Freiwillige (Nachbarschaftshilfe): Spontan helfende Freiwillige und Mitglieder aus Vereinen können einen großen Beitrag leisten, doch muss ihr Einsatz gut koordiniert sein. Sie dürfen sich nicht selbst in Gefahr bringen und Einsatzkräfte nicht behindern. 

Tipp: Denken Sie daran, dass alle Personen im Rahmen der Zumutbarkeit für die Dauer des Einsatzes verpflichtet sind, Hilfe zu leisten.