Zusammensetzung des Einsatzstabs und Aufgabenprofil der Stabsmitglieder
Stabsmitglied | Aufgabenprofil |
---|---|
Einsatzleiter:in |
|
Leiter:in der Stabsarbeit |
|
Person 1 „Personal“ (S1) |
|
Person 2 „Lagebild“ (S2) |
|
Person 3 „Einsatzplanung und -durchführung“ (S3) |
|
Person 4 „Versorgung“ (S4) |
|
Person 5: Öffentlichkeitsarbeit und Informationsmanagement (S5) |
|
Person 6 „Meldesammelstelle“ (S6) |
|
Institutionen und Personen, die womöglich eingebunden werden sollten:
- Feuerwehr
- Betriebsfeuerwehren
- Rettungsdienste (Rotes Kreuz, Arbeiter-Samariter-Bund, Johanniter-Unfallhilfe, Malteser Hospitaldienst, Grünes Kreuz, etc.)
- Psychosoziale Akutteams
- Spezielle Rettungsdienste: Bergrettung, Höhlenrettung, Wasserrettung, österreichische Rettungshundebrigade
- Gemeindearzt oder -ärztin
- Polizei
- Sonstige Hilfsdienste in der Gemeinde
- Betriebe, die mit gefährlichen Gütern arbeiten
- Betriebe oder Einzelpersonen z.B. für die Zurverfügungstellung von schweren Maschinen wie Baggern, Unterkünfte für evakuierte Personen etc.
- Wasserverband (Abwasserverband, Trinkwasserverband)
- Energieversorger
- Wildbach- und Lawinenverbauung
- Bundeswasserbauverwaltung
- Bundeswasserstraßenverwaltung (viadonau)
- Landesforstdienste
- ASFINAG (Autobahnen und Schnellstraßen)
- Landesstraßenverwaltung
- ÖBB (Österreichische Bundesbahnen)
- Bundesheer: Ein Assistenzansuchen an das Bundesheer ist erst dann zulässig, wenn eine weitere Abwendung der Gefahr für das Leben oder die Gesundheit der Bevölkerung ohne Mitwirkung des Bundesheeres nicht möglich ist und die zivilen Ressourcen bereits vollständig ausgeschöpft sind. Die Gemeinde kann diese Assistenzanforderung über die Landesregierung anfordern.
- Freiwillige (Nachbarschaftshilfe): Spontan helfende Freiwillige und Mitglieder aus Vereinen können einen großen Beitrag leisten, doch muss ihr Einsatz gut koordiniert sein. Sie dürfen sich nicht selbst in Gefahr bringen und Einsatzkräfte nicht behindern.
Tipp: Denken Sie daran, dass alle Personen im Rahmen der Zumutbarkeit für die Dauer des Einsatzes verpflichtet sind, Hilfe zu leisten.