Zuständigkeiten der Bürgermeister:innen im Einsatz- und Katastrophenfall
Im Falle eines Krisen- oder Katastrophenereignisses haben Sie als Bürgermeister:in eine zentrale Rolle. Nicht jedes Ereignis ist gleich eine Katastrophe, kann sich aber dazu entwickeln. Informieren Sie deshalb bei Ereignissen so schnell wie möglich die Bezirkshauptmannschaft.
Der Katastrophenzustand wird ausgerufen und bietet Behörden und Einsatzkräften Rechtssicherheit für ihr Handeln. Klären Sie, wenn dies offen ist, die Zuständigkeit für die behördliche Einsatzleitung im Katastrophenfall für Ihre Gemeinde.
Bürgermeister:innen müssen, solange es keine Weisungen der Bezirksverwaltung gibt, jedenfalls Entscheidungen für unaufschiebbare Maßnahmen zur Gefahrenabwehr treffen.
Da die Gemeinde zur Mitwirkung verpflichtet ist, haben Bürgermeister:innen generell eine wichtige unterstützende und koordinierende Funktion.