(2d) Wichtige Institutionen und Ansprechpartner:innen für zusätzliche Unterstützung
Professionelle Einsatzorganisationen und Fachkräfte bilden die zentrale Säule bei der Unterstützung im Einsatzfall. Grundsätzlich sind jedoch alle Personen im Rahmen der Zumutbarkeit für die Dauer des Einsatzes verpflichtet, Hilfe zu leisten. Führen Sie eine aktuelle und leicht zugängliche analoge Kontaktliste mit wichtigen Ansprechpersonen und Organisationen.
- Feuerwehr
- Betriebsfeuerwehren
- Rettungsdienste (Rotes Kreuz, Arbeiter-Samariter-Bund, Johanniter-Unfallhilfe, Malteser Hospitaldienst, Grünes Kreuz, etc.)
- psychosoziale Akutteams
- spezielle Rettungsdienste: Bergrettung, Höhlenrettung, Wasserrettung, österreichische Rettungshundebrigade
- Gemeindearzt oder -ärztin
- Polizei
- sonstige Hilfsdienste in der Gemeinde
- Betriebe oder Einzelpersonen z. B. für die Zurverfügungstellung von schweren Maschinen wie Baggern, LKWs, Unterkünfte für evakuierte Personen, etc.
- Wasserverband (Abwasserverband, Trinkwasserverband)
- Energieversorger
- Wildbach- und Lawinenverbauung
- Bundeswasserbauverwaltung
- Bundeswasserstraßenverwaltung (viadonau)
- Landesforstdienste
- Landesstraßenverwaltung
- ASFINAG (Autobahnen und Schnellstraßen)
- ÖBB (Österreichische Bundesbahnen)
- freiwillige (Nachbarschaftshilfe) (spontan helfende Freiwillige und Mitglieder aus Vereinen können einen großen Beitrag leisten, doch muss ihr Einsatz gut koordiniert sein; sie dürfen sich nicht selbst in Gefahr bringen und Einsatzkräfte nicht behindern;)
- Bundesheer (ein Assistenzansuchen an das Bundesheer ist erst dann zulässig, wenn eine weitere Abwendung der Gefahr für das Leben oder die Gesundheit der Bevölkerung ohne Mitwirkung des Bundesheeres nicht möglich ist und die zivilen Ressourcen bereits vollständig ausgeschöpft sind; die Gemeinde kann diese Assistenzanforderung über die Landesregierung anfordern;)