(2a) Potenzielle Folgen von Extremwetterereignissen in einer Gemeinde

Überlegen Sie, welche Infrastrukturen bei einem Ereignis ausfallen könnten, welche Folgewirkungen dies nach sich ziehen würde und mit welchen Konsequenzen zu rechnen ist. Im Folgenden sind einige Beispiel angeführt:

  • Stromversorgung fällt aus: Trinkwasserversorgung, Kommunikationsnetze funktionieren nicht mehr, Sirenen, Beleuchtung und Kühlungen fallen aus, wichtige elektrische Geräte wie Sauerstoffgeräte, Rollstühle und Handys können nicht mehr aufgeladen werden, es gibt weniger Kochmöglichkeiten, Heizungen, Kassen / Bankomaten / elektrische Türen fallen aus, etc.
  • Gas- oder die Fernwärmeversorgung fällt im Winter aus: in Innenräumen sinkt die Temperatur, Gefahr des Einfrierens von Wasserleitungen, ggf. Probleme für ältere, kranke Menschen oder Kleinkinder, etc. 
  • Trinkwasserversorgung fällt aus: lebensnotwendige Versorgung mit Trinkwasser bzw. auch Hydrantenleitungen können ggf. ausfallen, wenn der Netzdruck im Normalfall durch Pumpstationen erzeugt wird
  • Abwassersystem funktioniert nicht mehr: sofern Pumpwerke und Hebeanlage Teil des Systems und nicht notstromversorgt sind, WCs und Waschgelegenheiten können in diesem Fall nicht mehr benutzt werden, es kann zu Rückstau und Überflutungen kommen
  • Kläranlagen können ohne Notstromversorgung nicht betrieben werden, Abwasser fließt in diesem Fall ungeklärt in den Vorfluter
  • Straßen und Brücken sind nicht mehr passierbar, dadurch …
    • kann die medizinische Versorgung nicht mehr sichergestellt sein: Personen, die medizinische Versorgung benötigen, werden nicht mehr erreicht z. B. aufgrund von Hangrutschungen, Vermurungen, Steinschlag/Felssturz, Lawinenabgänge, Überflutungen, etc.
    • kann die Betreuung von eingeschlossenen Personen nicht mehr gewährleistet werden: Pflegedienste gelangen nicht zu den zu betreuenden Personen, Verpflegung kann nicht aufrechterhalten werden
    • können Kinder und Jugendliche nicht zu ihren Familien gebracht werden bzw. ist der Kontakt zu den Erziehungsberechtigten schwierig
    • können Versorgungsengpässe bei Lebensmitteln oder Treibstoff auftreten 
    • können Müll oder tote Tiere nicht entsorgt werden 
  • Betriebe, die mit gefährlichen Gütern arbeiten, sind betroffen: gefährliche Stoffe könnten freigesetzt werden, ggf. besteht Gefahr für Einsatzkräfte und Bevölkerung oder für die Umwelt, etc.

Beraten Sie sich mit den jeweiligen Betreiberfirmen bzw. Verantwortlichen in der Gemeinde darüber, welche Maßnahmen gesetzt werden können, um die Funktionsfähigkeit möglichst lange aufrecht zu erhalten bzw. gesundheitsgefährdende Schäden zu verhindern.

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